Zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei zählen seit der Gründung in den frühen 90er Jahren alle Rechtsfragen rund um Bauen und Immobilien, außerdem der Bereich des Familienrechts einschließlich dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und dem Lebenspartnerschaftsgesetz, weiterhin Betreuungsverfahren und Adoption sowie alle Fragestellungen des Erbrechts und hiermit verbunden der Testamentsvollstreckung.
Weiterhin beraten und vertreten wir Sie in den Bereichen Arbeitsrecht, Mietrecht und des Vertragsrechts. Unsere mehr als 20jährige Erfahrung erlaubt es uns, auch fachübergreifend professionelle Lösungen für Sie zu erabeiten. Soweit erforderlich, greifen wir bei komplexeren Rechstfragen außerhalb unserer Kerngebiete auch auf spezialisierte Kollegen unseres Netzwerks zurück.