Wohnungseigentumsrecht
Wir beraten und vertreten Sie – als Eigentümer oder Hausverwalter -
- bei der Gestaltung und Prüfung von Kauf- und Teilungserklärungen,
- bei der Gestaltung und Prüfung von Verwalterverträgen,
- in der Eigentümerversammlung,
- im Beschlussanfechtungsverfahren,
- bei der Prüfung und Durchsetzung von Mängelrügen gegenüber dem Bauträger/Verkäufer,
- Errichtung und Prüfung von Hausgeldabrechnungen,
- Im Rahmen von Einladungen zur Eigentümerversammlung,
- allen Fragestellungen betreffend die Hausverwaltung,
- bei geplanten baulichen Veränderungen,
- über die Möglichkeiten der Entziehung von Wohnungseigentum,
- im Rahmen von Kündigungen, bei Übergabeterminen, Räumungen,
- bezüglich Maklerrecht.
Frau Rechtsanwältin Marquardt-Emrich und Herr Rechtsanwalt Büttner stehen Ihnen als langjährige Berater im Wohnungseigentumsrecht mit Expertise zur Verfügung. Unterstützt werden sie durch Herrn Rechtsanwalt Abelhans, der ergänzend seine Erfahrung im Bereich Immobilien-Hausverwaltung einbringt.
Für Hausverwaltungen mit wiederkehrendem Beratungsbedarf bieten wir im günstige Beratungspauschalen. Sprechen Sie mit uns – wir finden eine passende Lösung!