KANZLEI B·M·E  
 Rechtsanwältin und Fachanwältin Familienrecht  
 

Mediation (lat. Vermittlung)

ist der Bogen der Verständigung für Menschen in Wirtschaft, Gesellschaft, Familie bei


  • Baustreitigkeiten
  • Familiensachen
  • Arbeitskonflikten
  • Mietstreitigkeiten
  • Nachbarkonflikten
  • Erbauseinandersetzungen
  • Generationenkonflikte
  • Streitigkeiten in Familienunternehmen
  • Auseinandersetzungen in Patchwork-Familien.
  • Schule …

Konflikte verändern Menschen. Sie werden als starke emotionale Belastung erlebt, die sich stark verändernd auf soziale und materielle Lebensgrundlagen – bis hin zur Existenzbedrohung – auswirken können.





Im Rahmen von Trennung und Scheidung, aber auch in anderen Konfliktkonstellationen, verändern sich die emotionalen Grundhaltungen der Beziehungspartner. Ursprünglich zugewandte emotionale Grundhaltungen oder zumindest loyale Beziehungsstrukturen werden überlagert durch Abwertungen, Vorwürfe und irrationale Eskalationsprozesse. Dieses Muster wird in gerichtlichen Auseinandersetzungen erheblich verstärkt.


Um dies zu vermeiden, geht die Mediation einen anderen Weg der Konfliktlösung, Mit Hilfe des Mediators entwickeln die Streitenden im Wege des kooperativen Verhandelns eigene Visionen für ihre Zukunft und entwickeln selbstverantwortlich eine für ihre individuelle Lebenssituation passende Lösung, wodurch sich streitige und insbesondere gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden lassen.


Ziel der Mediation ist nicht der Sieg des einen über den anderen, sondern die Erzielung einer

Win-Win-Lösung.


Mediation ist ein Weg, selbstbestimmt mit Unterstützung einer neutralen dritten Person Lösungen für die Zukunft zu treffen und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Mediation ist keine Paartherapie, auch keine Eheberatung. Sie ersetzt weder fundierte juristische Beratung, noch lässt sich ein Scheidungsverfahren durch Mediation vermeiden. Die selbst erarbeiteten Lösungen sind jedoch regelmäßig interessengerechter, erfahren dadurch höhere Akzeptanz und bieten die Chance, mit dem Beziehungs- oder Geschäftspartner auch dauerhaft kommunizieren zu können.


Für ein erfolgreiches Mediationsverfahren sollten Sie 5 bis 10 Sitzungen veranschlagen. Die Abrechnung der Tätigkeit des Mediators erfolgt auf Stundenbasis.


Frau Rechtsanwältin Marquardt-Emrich hat eine 240 Ausbildungsstunden umfassende interdisziplinäre Zusatzausbildung als Mediatorin bei dem Institut für Konfliktberatung und Mediation (IKOM-Frankfurt), einem anerkannten Ausbildungsinstitut der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM), absolviert.