KANZLEI B·M·E  
 Rechtsanwältin und Fachanwältin Familienrecht  
 

Ihre kompetente Anwälte für Erbrecht in Friedberg

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Nachfolgeplanung und helfen in schweren Stunden: Ihr Wille zählt!

Der Erblasser hat das letzte Wort. Er kann durch letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) die Verteilung seines Vermögens selbstbestimmt regeln und – unter Beachtung des Pflichtteilsrechts – ihm nicht genehme Personen von der Erbfolge ausschließen.


Trotz hoher Scheidungsraten und der Zunahme von Patchwork-Familien machen von dieser Möglichkeit nur rd. 25 % der Bevölkerung Gebrauch - mit oft unvorhergesehenen Folgen für die Hinterbliebenen und ein im Nachlass befindliches Unternehmen.



Anwälte für Erbrecht in Friedberg - Kanzlei BME


Niemand beschäftigt sich gerne mit Krankheit und Tod, dennoch ist vorbeugen besser als abwarten, denn die individuelle Regelung in Testament oder Erbvertrag ist regelmäßig sinnvoller, als diejenige, die das Gesetz vorgibt.


Deshalb:
Regeln Sie rechtzeitig, was zu regeln ist, damit die Abwicklung des Erbfalls für Ihre Hinterbliebenen nicht zu einer zusätzlichen Belastung wird, etwa dadurch, dass sich in bestimmten Konstellationen die Hinterbliebenen in Erbengemeinschaften mit Kindern aus Vorehen, teilweise vertreten durch den früheren Ehepartner, wieder finden.



Mit Pablo Picasso empfehlen wir:


„Verschiebe nur dann etwas auf Morgen, wenn es Dir nichts ausmacht, darüber zu sterben.“



Vorsorge und Betreuung

Rund 84 % der Deutschen haben weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht errichtet. Doch es kann jeden jederzeit treffen – bei der Fahrt zur Arbeit, zu Hause, beim Gang über die Straße. Lassen Sie sich beraten, bevor es zu spät ist !


Regeln Sie selbstbestimmt und unter Wahrung Ihrer Menschenwürde, wie Ihre künftige medizinische Behandlung erfolgen und wer Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Dinge stellvertretend für Sie regeln soll, wenn Sie selbst hierzu – evtl. auch nur vorübergehend durch Bewusstlosigkeit oder Koma - nicht (mehr) in der Lage sind. Findet sich keine geeignete Person, die Sie bevollmächtigen können, kann durch eine Betreuungsverfügung eine Person vorgeschlagen werden, die durch das Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt werden soll.

Wir beraten Sie auch bei betreuungsrechtlichen Fragen.




Letztwillige Verfügung

Eine letztwillige Verfügung ist unverzichtbar,

  • wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Ehepartner mit den Kindern eine Erbengemeinschaft bildet,
  • wenn die Absicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage Ihres Partners oder der Ausbildung der Kinder eine Rolle spielt,
  • wenn Kinder aus früheren Ehen vorhanden sind,
  • wenn Ihre Kinder noch minderjährig sind,
  • bei kinderlosen Erblassern,
  • zum Sicherstellung der Versorgung behinderter Kinder,
  • wenn Sie andere Personen statt Ihrer gesetzlichen Erben bedenken wollen,
  • bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften (unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht !),
  • wenn sich im Nachlass ein Unternehmen befindet,
  • zur Minimierung von Steuerpflichten,
  • wenn sich Teile Ihres Vermögens im Ausland befinden…..



Frau Rechtsanwältin Marquardt-Emrich praktiziert seit vielen Jahren erfolgreich im Bereich des Erbrechts, sie hat den Spezialisierungslehrgang der DVEV sowie eine Zusatzausbildung zur Testamentsvollstreckerin erfolgreich abgeschlossen.


Kann ich mein Testament selbst erstellen?

Im Prinzip ja, das Recht hierzu besteht. Das Testament muss zwingend selbst handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Allerdings ist von einer eigenen Gestaltung dringend abzuraten. Das deutsche Erbrecht ist kompliziert, es wird allein im Bürgerlichen Gesetzbuch in  fast  500 Paragraphen geregelt und zusätzlich durch eine kaum noch überschaubare Rechtsprechung konkretisiert. Hierdurch schleichen sich bei selbstverfassten Testamenten häufig Fehler mit von Laien nicht vorhersehbaren Konsequenzen ein.

Selbst gestaltete Testamente führen infolge unklarer und damit auslegungsbedürftiger Formulierungen sehr häufig zu langwierigen Erbstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang und hohem Kostenrisiko. Dies lässt sich durch eine rechtssichere Gestaltung vermeiden - damit später wirklich alles klar geregelt ist!


Frau Rechtsanwältin Marquardt-Emrich unterstützt Sie bei der Errichtung einer individuellen, auf ihre persönliche Situation angepassten Nachfolgeregelung. Ebenso stehen wir für die Vertragsgestaltung bei lebzeitiger Übertragung Ihres Vermögens im Wege vorweggenommener Erbfolge zur Verfügung.


Wir lassen Ihr Testament für Sie sicher im Zentralen Testamentsregister registrieren, um es vor Verlust und Fälschung zu schützen.



Nach dem Erbfall

Nach dem Erbfall 


unterstützen wir Sie – außergerichtlich und gerichtlich -


  • bei der Durchsetzung oder Abwehr von Erb-, Pflichtteils-, Vermächtnis- und Auskunftsansprüchen,
  • Erbauseinandersetzungen einschließlich dem Entwurf des Auseinandersetzungsvertrags,
  • Teilungsversteigerungen,
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung letztwilliger Verfügungen,
  • Beratung wegen Annahme bzw. Ausschlagung der Erbschaft
  • bei Fragen der Testamentsvollstreckung,
  • bei verschwundenen Konten in der Schweiz
  • u.v.m.

Auch Unternehmer können sterben!

Das BGB schützt das Unternehmen nicht als Gesamtheit, sondern teilt es im Erbfall auf die gesetzlichen Erben, zumeist Ehegatten und Kinder, auf. Oft sind die nächsten Verwandten fachlich nicht in der Lage, das Unternehmen nahtlos fortzusetzen. Hinzu kommt, dass unterschiedliche Interessen in der Erbengemeinschaft den Bestand des Unternehmens gefährden können. Spezifische Probleme in den mittelständischen (Familien-) unternehmen, wie


  • enge familiäre Verflechtungen in der Unternehmerfamilie,
  • individuelle Inhaber- und Führungsstruktur,
  • fehlende klare Trennung zwischen unternehmerischem und privatem Vermögen
  • sowie emotionale Gründe

behindern oft die rechtzeitige Beschäftigung mit der eigenen Nachfolgeplanung – mit oft katastrophalen Folgen im Erbfall.


Sorgen Sie rechtzeitig für eine geordnete Unternehmensnachfolge, wir unterstützen Sie bei der Erstellung passgenau gestalteter Nachfolgeregelungen, die den Bestand des Unternehmens ebenso absichert wie die Versorgungsmaßnahmen zugunsten Ihrer nächsten Angehörigen.





Testamentsvollstreckung und Vermögen im Ausland

Testamentsvollstreckung

Der Testamentsvollstrecker ist Treuhänder des Nachlassvermögens und verpflichtet, den Willen des Erblassers umzusetzen. Die Anordnung von Testamentsvollstreckung bietet sich an, wenn minderjährige Kinder als Erben in Betracht kommen oder versorgt werden sollen, vor allem jedoch auch bei komplexen Vermögensstrukturen, bei größeren Erbengemeinschaften und Unternehmensnachfolgen.


Der Testamentsvollstecker hat eine starke Rechtsstellung, die mit der Ausübung des Amtes verbundenen Probleme sind jedoch häufig rechtlich und tatsächlich schwierig und haftungsträchtig Mit dem Amt sollte deshalb eine Person beauftragt werden, die über ausreichende Rechtskenntnis, Verhandlungsgeschick und wirtschaftliches Know How verfügt.


Frau Rechtsanwältin Marquardt-Emrich hat eine Zusatzausbildung bei der AGT e.V. (Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge) absolviert und ist nach erfolgreichem Abschluss der erforderlichen Testate durch die AGT e.V. als Testamentsvollstreckerin zertifiziert worden.

http://www.agt-ev.de/

 



Ferienhaus am Mittelmeer?
Vermögen in Deutschland, Wohnort in Österreich oder der Schweiz?

Das Leben wird globaler, dies gilt auch für Erbschaften.

Ab 17.08.2015 bestimmen sich die erbrechtlichen Regelungen nicht mehr nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip, sondern nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort. Die neue EU-ErbrechtsVO  führt zu mehr Einheitlichkeit bei Erbschaftsregelungen in Europa. In den Mitgliedsstaaten der EU – mit Ausnahme von Dänemark, Großbritannien und Irland – bestimmt sich das anwendbare Erbrecht dann nach denselben Regelungen, wodurch die derzeit bestehende Rechtsspaltung bei grenzüberschreitenden Erbfällen, insbesondere wenn sich Immobilien im Ausland befinden, beseitigt wird.


Wir beraten Sie!